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Corona | Verlängerung der steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen (BMF)
Das BMF hat den zeitlichen Anwendungsbereich der gemeinnützigkeits- und umsatzsteuerrechtlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene verlängert ().
Der zeitliche Anwendungsbereich des (BStBl I S. 498) und dessen Ergänzungen vom (BStBl I S. 543) sowie der (BStBl I 2021 S. 57), vom (BStBl I S. 855), vom (BStBl I 2022 S. 2500) und vom (BStBl I S. 2476) wird über den hinaus auf alle Maßnahmen...