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IDW | Neufassung des IDW RS HFA 33 zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW hat am die neu gefasste IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (IDW RS HFA 33) verabschiedet. Inhaltliche Änderungen gegenüber dem im Mai 2022 veröffentlichten Entwurf sind nicht enthalten.
Erstmalig anzuwenden ist die neu gefasste Verlautbarung für Abschlüsse von Geschäftsjahren, die nach dem beginnen.
Inhaltlich wurden, neben einer Anpassung der aus dem Jahr 2010 stammenden IDW Verlautbarung an die zwischenzeitlich geänderte Gesetzeslage durch das BilRUG, zwei materielle Ergänzungen vorgenommen. Einerseits wird dargelegt, wann bei Erleichterungen für mittelgroße haftungsbeschränkte Gesellschaften ein Ge...