Kommunalabgabenrecht
2024
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§ 12a Zeitliche Grenze für die Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich
I. Zeitliche Begrenzung der Festsetzung von kommunalen Abgaben zum Vorteilsausgleich
1Im Straßenbaubeitragsrecht kommt es nicht selten vor, dass zwischen dem Abschluss der technischen Arbeiten zur Verbesserung oder Erneuerung einer öffentlichen Anlage (Einrichtung) und dem Entstehen sachlicher Beitragspflichten als Voraussetzung für eine Beitragserhebung ein Zeitraum von 20 Jahren oder mehr verstreicht; in diesem Zeitraum bleibt der Beitragspflichtige im Unklaren darüber, (ob und) wann er mit einer Beitragsbelastung rechnen muss. Dem ist das (B. v. – 1 BvR 2457/08 – NVwZ 2013, 1004 = BayVBl 2013, 465 = DÖV 2013, 523) entgegengetreten. Es hat entschieden, das Gebot der Rechtssicherheit als wesentlicher Bestandteil des in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Rechtsstaatsprinzips oder genauer: das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als der Rechtssicherheit dienendem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit schütze davor, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung von vorteilsausgleichenden kommunalen Abgaben herangezogen werden. Dieses Gebot trage den schutzwürdigen Int...