Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 24 vom Seite 972

Startschuss für das Public Country-by-Country Reporting in Rumänien

Sandra Rautenberg und Dr. Evert Reins

[i]Rumänische Regierung, Verordnung v. 1.9.2022 (Rumänisch) unter https://go.nwb.de/sl9piAls erster EU-Mitgliedstaat wird Rumänien das Public Country-by-Country Reporting (Public CbCR) einführen. Die rumänische Regierung hat in einer am publizierten Verordnung festgelegt, dass große multinationale Unternehmen ihre Steuerinformationen bereits für Geschäftsjahre, die ab dem beginnen, veröffentlichen müssen. Dadurch setzt Rumänien die Anforderungen der EU-Richtlinie 2021/2101 deutlich vor dem von der EU festgelegten Stichtag (Geschäftsjahre ab dem ) in nationales Recht um.

I. Public CbCR in Rumänien

[i]Adressaten sind größere multinationale UnternehmenDie Regelung zum Public CbCR betrifft multinationale Unternehmen mit Ansässigkeit in Rumänien oder qualifizierter rumänischer Tochtergesellschaft bzw. Zweigniederlassung, deren konsolidierter Umsatz 3,7 Mrd. RON (ca. 747 Mio. € nach dem im EU-Amtsblatt v. festgelegten Wechselkurs) in den letzten zwei Geschäftsjahren übersteigt.

[i]Notwendige MindestangabenDie folgenden Informationen sind von der Veröffentlichungspflicht betroffen:

  • Name des Mutterunternehmens,

  • der Berichtszeitraum,

  • die verwendete Währung,

  • eine kurze Beschreibung der Geschäftsaktivitäten,

  • die Anzahl der Angestellten,

  • die Erträge im Berichtszeitraum,

  • der Brut...