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Track 17 | Gewerbesteuer: Überlassung von Gewerberäumen durch Wohnungsbaugenossenschaft an eine Genossin
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Überlassung relativ unwesentlichen Grundbesitzes – eines Ladengeschäfts – an eine mit nur etwa 1/6.000 beteiligte Genossin, den diese für ihren Gewerbebetrieb nutzt, auch dann der erweiterten Kürzung bei der Genossenschaft entgegen steht, wenn der vom Betrieb der Genossin erzielte Gewerbeertrag den gewerbesteuerlichen Freibetrag von 24.500 € nicht erreicht.
Das nächste Urteil zur erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer war dem Bundesfinanzhof eine Pressemitteilung wert.
Der III. Senat des BFH hat entschieden: Die Überlassung von Grundbesitz durch eine Wohnungsbaugenossenschaft an eine Genossin, den diese für ihren Gewerbebetrieb nutzt, steht auch dann der erweiterten Kürzung bei der Genossenschaft entgegen, wenn die Genossin gerade einmal mit etwa 1/6.000 beteiligt ist. Und der vom Betrieb der Genossin erzielte Gewerbeertrag den gewerbesteuerlichen Freibetrag nicht erreicht.
Die Klägerin ist eine Genossenschaft, die ausschließlich Wohnungen und gewerblich genutzte Flächen vermietet. Eine ihrer gewerblichen Mieterinnen betrieb darin ein Einzelhandelsgeschäft, dessen Gewinne unter dem Freibetrag i. H. vo...