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Track 16 | Personengesellschaften: Grundsatzentscheidung zur Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit – im Streitfall solche aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage – bei Überschreiten der Bagatellgrenze einer Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen stehen. Der Bundesfinanzhof bestätigte das Urteil der Vorinstanz unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung.
Der Bundesfinanzhof hat mit einem Grundsatzurteil entschieden: Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit – im Streitfall aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage – stehen bei Überschreiten der Bagatellgrenze einer Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht entgegen. Es kann also auch bei Verlusten zu einer sog. gewerblichen Seitwärtsabfärbung kommen.
Eine vermögensverwaltende GbR hatte auf einem von ihr vermieteten Grundstück eine Photovoltaikanlage errichten lassen, aus deren Betrieb sie zunächst Verluste erwirtschaftete. Dem Finanzamt gegenüber erklärte sie Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken sowie gewerbliche Verluste im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage. Das Finanzamt ging dem...