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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 15 | Gewerbesteuer: Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers frühestens mit dem Abschluss eines Kaufvertrags über eine erste Immobilie beginnt. Erst durch den entsprechenden Kauf sei er in der Lage, seine Leistung am Markt anzubieten. Vorbereitungshandlungen, die dem Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages dienten, genügen demgegenüber nicht.

Vorstellen möchten wir Ihnen auch eine Entscheidung zum Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers frühestens mit dem Abschluss eines Kaufvertrags über eine erste Immobilie beginnt. Erst durch den entsprechenden Kauf sei das Unternehmen in der Lage, seine Leistung am Markt anzubieten.

Im Streitfall war eine Gesellschaft als gewerbliche Grundstückshändlerin tätig. Im Gründungsjahr hatte sie zwar den Erwerb eines ersten Grundstücks vorbereitet, zum Abschluss des entsprechenden Kaufvertrags kam es jedoch erst im Folgejahr. Das Finanzamt erkannte den für das Jahr der Gründung erklärten Verlust von rund 1 Mio. € nicht an. Es war der Auffassung, die von der Gesellschaf...