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BFH Urteil v. - VIII R 69/80 BStBl 1984 II S. 717

Gesetze: EStG 1971 § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3KStG 1969 § 6 Abs. 1 Satz 2GmbHG §§ 19, 29, 46 Nr. 1

Keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn Rücklagen auf ausstehende Einlagen umgebucht werden

Leitsatz

Das für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung erforderliche Merkmal der Zuwendung eines Vermögensvorteils ist dann nicht gegeben, wenn im Jahresabschluß einer GmbH Rücklagen auf ausstehende Einlagen umgebucht werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 717
NAAAA-91979

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