Schenkung mit anschließendem Darlehen oder Schenkungsversprechen. "Darlehens"-Zinsen als Zuwendungen gemäß § 12 EStG
Leitsatz
Verpflichtet sich ein Steuerpflichtiger in einem notariellen Vertrag, seinen Kindern Geldbeträge zuzuwenden, die sie laut Vertrag dem Vater sogleich wieder als "Darlehen" zur Verfügung zu stellen haben, liegt keine Schenkung mit anschließendem Darlehensvertrag vor, sondern nur ein Schenkungsversprechen. Die aufgrund des Schenkungsversprechens geleisteten Zinsen sind bei der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht abziehbare Zuwendungen i.S. des § 12 Nr. 2 EStG.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1984 II Seite 705 PAAAA-91974
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