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BFH Urteil v. - VIII R 134/81 BStBl 1984 II S. 705

Gesetze: EStG §§ 4 Abs. 4, 12 Nr. 2

Schenkung mit anschließendem Darlehen oder Schenkungsversprechen. "Darlehens"-Zinsen als Zuwendungen gemäß § 12 EStG

Leitsatz

Verpflichtet sich ein Steuerpflichtiger in einem notariellen Vertrag, seinen Kindern Geldbeträge zuzuwenden, die sie laut Vertrag dem Vater sogleich wieder als "Darlehen" zur Verfügung zu stellen haben, liegt keine Schenkung mit anschließendem Darlehensvertrag vor, sondern nur ein Schenkungsversprechen. Die aufgrund des Schenkungsversprechens geleisteten Zinsen sind bei der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht abziehbare Zuwendungen i.S. des § 12 Nr. 2 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 705
PAAAA-91974

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