Zur Frage der Bindung einer Pauschalierung nach § 40 a Abs. 2 EStG für das Pauschalierungsverfahren nach § 40 a Abs. 1 und 2
Leitsatz
Macht ein Arbeitgeber von der Pauschalierung nach § 40a Abs. 2 EStG in der irrigen Auffassung Gebrauch, die Voraussetzungen dieser Vorschrift seien gegeben, so tritt hierdurch nicht auch eine Bindung für das Pauschalierungsverfahren nach § 40a Abs. 1 EStG ein. Der Arbeitgeber muß sich eindeutig erklären, ob in der von ihm vorgenommenen Pauschalierung nach § 40a Abs. 2 EStG zugleich auch die Bereitschaft liegt, Schuldner einer pauschalen Lohnsteuer nach § 40a Abs. 1 EStG zu sein, falls die Voraussetzungen des § 40a Abs. 2 EStG nicht erfüllt sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1984 II Seite 569 LAAAA-91958
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