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Erbschaftsteuer | Behandlung von (jungem) Verwaltungsvermögen und (jungen) Finanzmitteln bei Umwandlungsvorgängen (Oberste Finanzbehörden der Länder)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Behandlung von (jungem) Verwaltungsvermögen und (jungen) Finanzmitteln bei Umwandlungsvorgängen sowie den Folgen von Umwandlungsvorgängen für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens Stellung genommen ().
Im Einzelnen gehen die obersten Finanzbehörden auf die folgenden Punkte näher ein:
I. Entstehen jungen Verwaltungsvermögens durch Umwandlungsvorgänge
1. Verschmelzung
2. Auf- oder Abspaltung, Ausgliederung
3. Einbringungsvorgänge
Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft
Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft unter Begründung einer doppel-(oder mehr-)stöckigen Struktur
Einbringung durch Aufnahme...