Einkommensteuergesetz Kommentar
8. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 91 Datenerhebung und Datenabgleich
BStBl 2018 I 93; BStBl 2020 I 213; BStBl 2022 I 186.
Weigel, Ist das Finanzamt bei der Altersvorsorgezulage an die Mitteilung der Zentralen Stelle für Altersvermögen nach § 91 Abs. 1 S. 4 EStG inhaltlich gebunden? – Klärung der Frage durch den BFH in seinen Entscheidungen v. - X R 2/19 und X R 16/19; AO-StB 2021, 232.
1Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Infolge der Änderungen durch das AltEinkG v. ist die Datenübermittlung nunmehr auch für Zwecke der Berechnung der Zulage und des Mindesteigenbeitrags vorgesehen. Mit EigRentG v. wurde der Kreis der Zulageberechtigten u. a. auf Empfänger von Erwerbsminderungs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten erweitert. Folglich ist von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern neben den beitragspflichtigen Einnahmen auch die Höhe der bezogenen Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu übermitteln. Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften („JStG 2019“) v. (BGBl 2019 I 2451) wurde § 91 Abs. 1 Satz 1 EStG klars...