Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

8. Aufl. 2023

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 39 Lohnsteuerabzugsmerkmale

Alexandra Maßbaum (Juli 2023)
Hinweis:

R 39 LStR; H 39 LStH; BStBl 2018 I 1137; BStBl 2019 I 1087.

A. Allgemeine Erläuterungen

1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: § 39 EStG sieht vor, dass für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen ArbN LSt-Abzugsmerkmale zu bilden sind, nach denen der ArbG den LSt-Abzug vorzunehmen hat.

2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: § 39 EStG in der geltenden Struktur wurde aufgrund des Wegfalls der LSt-Karte und der Einführung elektronischer LSt-Abzugsmerkmale durch Art. 2 Nr. 14 des BeitrRLUmsG v. mit Wirkung ab dem VZ 2012 eingeführt.

3Geltungsbereich: § 39 EStG gilt für unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtige ArbN, ausgenommen Aushilfskräfte bzw. Teilzeitbeschäftige i. S. von § 40a EStG.

4Verhältnis zu anderen Vorschriften: § 39 EStG regelt das allgemeine Verfahren zur Bildung und Änderung der LSt-Abzugsmerkmale. Vorschriften zum technischen Verfahren der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale enthält § 39e EStG.

5–8(Einstweilen frei)

B. Systematische Kommentierung

I. Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale und Zuständigkeit (§ 39 Abs. 1 und 2 EStG)

9 Für die Durchführung des LSt-Abzugs werden auf Veranlassung des ArbN LSt-Abzugsmerkmale gebildet (§ 39 Abs. 1 Satz 1 EStG). Dies ...

Einkommensteuergesetz Kommentar

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.