Einkommensteuergesetz Kommentar
8. Aufl. 2023
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§ 34g Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen
§ 50 EStDV; BStBl 1989 I 239; BStBl 2013 I 1333; BStBl 2014 I 791; BStBl 2014 I 1584; BStBl 2016 I 994.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 34g EStG regelt eine Steuerermäßigung für Zuwendungen an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen und dient mittelbar der staatlichen Parteienfinanzierung.
2(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
3Die Vorschrift wurde seit ihrer Einführung durch das Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze v. mehrfach geändert. Nachfolgend wird kurz die wesentliche Entwicklung der Vorschrift aufgeführt:
Durch das Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen v. wurde § 34g EStG grundlegend überarbeitet. Die Steuerermäßigung wurde auf unabhängige Wählervereinigungen ausgedehnt. Die Höchstbeträge (seinerzeit 600 DM bzw. 1.200 DM für Ehegatten) gelten jeweils gesondert für politische Parteien als auch für unabhängige Wählervereinigun...