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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 618/21 NZB

Gesetze: § 144 Abs 2 Nr 1 SGG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Es ist rechtlich geklärt, dass Zahlungserinnerungen keine Verwaltungsaktqualität haben.

2. Soweit der Streitgegenstand in der mündlichen Verhandlung durch den Antrag festgelegt und begrenzt wird, kann man in der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit der Rüge gehört werden, das Gericht hätte auch über den Streitgegenstand hinaus Prüfungen vornehmen müssen.

Fundstelle(n):
FAAAJ-28341

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