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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 2 KG 1/21

Gesetze: § 103 S 1 Halbs 2 SGG; § 1 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 2 BKGG 1996; § 242 BGB

Leitsatz

Leitsatz:

1. Kindergeld für sich selbst erhält, wer den Aufenthalt seiner Eltern nicht kennt, wenn diese Unkenntnis glaubhaft belegt ist und nicht missbräuchlich besteht.

2. Zum Beleg der Unkenntnis ist es zumutbar, die behaupteten erfolglosen Versuche der elektronischen Kontaktaufnahme zu den Eltern nachzuweisen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAJ-28328

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