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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 4 AS 86/16

Gesetze: § 22 Abs 1 SGB II

Leitsatz

Leitsatz:

Kanalanschlusskosten gehören bei selbstgenutzten Hausgrundstücken dem Grunde nach zu den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen, die tatsächlich und untrennbar mit der Nutzung der Unterkunft verbunden sind. Daher ist ein Kanalanschlussbeitrag bei den KdUH zu berücksichtigen, wenn er während des Leistungsbezugs entstanden, dh erstmalig fällig geworden ist. Bestehende (fällige) Verbindlichkeiten, die aus früheren Zeiten stammen und bereits vor dem SGB II-Leistungsbezug erstmalig fällig waren, sind Schulden und keine Aufwendungen iSv § 22 Abs 1 SGB II.

Fundstelle(n):
VAAAJ-28327

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