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LSG Hamburg Urteil v. - L 2 U 3/21

Die Beteiligten streiten über die Feststellung einer Berufskrankheit (BK) nach den Ziffern 1303 (Erkrankungen durch Benzol, seine Homologe oder Styrol), 1306 (Erkrankungen durch Methylalkohol – Methanol) sowie 1317 (Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische) der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV).

Fundstelle(n):
QAAAJ-28278

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