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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 22 R 778/20

Gesetze: § 1 Abs 1 S 1 AAÜG; § 5 Abs 1 AAÜG; § 8 AAÜG; Anl 1 Nr 1 AAÜG; Anl 1 Nr 4 AAÜG; Anl 1 Nr 5 AAÜG; § 1 ZAVtIV; § 1 Abs 1 ZAVtIVDBest 2; § 1 Abs 2 ZAVtIVDBest 2; AVwuaIV

Leitsatz

Leitsatz:

Ein als "ingenieurtechnischer Mitarbeiter" bezeichneter Beschäftigter des Forschungszentrums für Mechanisierung der Landwirtschaft (FZM) Bornim/Schlieben hat keinen Anspruch auf "fiktive Einbeziehung" in eine Altersversorgung der Intelligenz der DDR oder in die Altersversorgung der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin.

Fundstelle(n):
AAAAJ-28253

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