Einkommensteuergesetz Kommentar
8. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 19a Sondervorschrift für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen
BStBl 2021 I 2308; BStBl 2017 I 1626; BStBl 2020 I 222.
Hamacher/Jeuckens, Steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen für Start-ups und KMU – Gesetzentwurf zur Einführung eines § 19a EStG, ; Möllmann/Zantopp, Reform der Besteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen durch das „Fondsstandortgesetz“, DStR 2020, 2817; Seifert, Fondsstandortgesetz und Vermögensbeteiligungen, ; Hefner/Ostermann, Einführung eines neuen § 19a EStG im Zuge des Fondsstandortgesetzes, DStR 2021, 689.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1 Die Anwendung des neuen § 19a EStG führt dazu, dass geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung von Vermögensbeteiligungen auf ArbN nicht sofort bei Übertragung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt versteuert werden müssen. § 19a EStG wirkt damit aus wirtschaftlicher Sicht wie eine Stundung. Die Norm wurde zur Förderung der Mitarbeitergewinnung sowie Stärkung der Mitarbeiterbindung eingeführt. Insbesondere sog. Startup-Unternehmen sollen durch Anwendung des § 19a EStG hochqualifizierte Fachkräf...