Einkommensteuergesetz Kommentar
8. Aufl. 2023
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§ 10e Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus
Zu inhaltlichen Einzelheiten siehe BStBl 1994 I 887 – aufgehoben durch BMF-Schreiben zur Eindämmung der Normenflut v. , BStBl 2010 I 391.
Meyer, Zur steuerlichen Förderung eigengenutzten Wohneigentums gem. § 10e EStG, FR 1991, 33; Märkle / Franz, Förderung von Wohneigentum nach dem Steueränderungsgesetz 1992, BB 1992, 963; Stuhrmann, Steuerbegünstigung der eigengenutzten Wohnung (§ 10e EStG), NWB 1995, 307.
1 Die steuerliche Wohnungseigentumsförderung diente aus Sicht des Gesetzgebers vorrangig der Vermögensbildung und damit zur Altersvorsorge. Mit § 10e EStG wurde dem Stpfl. die Möglichkeit eröffnet, von den Herstellungs- oder Anschaffungskosten eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnobjekts zuzüglich der hälftigen Anschaffungskosten auf den Grund und Boden in insgesamt acht Jahren jeweils einen Teil dieser Kosten wie Sonderausgaben abzuziehen. Der jährliche Abzug war betragsmäßig begrenzt, zuletzt auf 10.124 € bzw. 8.437 €.
2 § 10e EStG wurde durch das WohneigFG v. eingeführt. Der Gesetzgeber vollzog damit eine Systemumstellung bei der Besteuerung und Förderung selbst genutzten Wohneigentums. Die Steuerbegünstigung nach ...