Wechselschulden einer Partenreederei für Anzahlungen auf Schiffsbauvertrag als Dauerschulden; zur Steuerermäßigung beim Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr
Leitsatz
1. Wechselverbindlichkeiten, die eine Partenreederei eingeht, um Anzahlungen auf einen Schiffsbauvertrag zu leisten und auf diese Anzahlungen Sonderabschreibungen nach § 82f EStDV in Anspruch zu nehmen, hängen wirtschaftlich mit der Gründung des Betriebs der Partenreederei zusammen und sind deshalb unabhängig von ihrer Laufzeit bei der Ermittlung des Gewerbekapitals dem Einheitswert wieder hinzuzurechnen.
2. Die ermäßigte Steuermeßzahl für das Gewerbekapital für Unternehmen, die den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr zum Gegenstand haben, ist auf das zum Stichtag ermittelte Gewerbekapital auch dann zeitanteilig anzuwenden (, BFHE 136, 123, BStBl II 1982, 609), wenn bei der Ermittlung des Gewerbekapitals lediglich eine Anzahlung auf den Schiffsbauvertrag oder das Schiffsbauwerk berücksichtigt ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1984 II Seite 376 SAAAA-91921
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