Zur Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen einer Personengesellschaft und Angehörigen der Gesellschafter
Leitsatz
Schließt eine Personengesellschaft aufeinander abgestimmte Arbeitsverträge mit den Angehörigen ihrer Gesellschafter, so muß ihr tatsächlicher Vollzug wie bei Ehegattenarbeitsverhältnissen nachgewiesen werden. Hierzu gehört, daß das Arbeitsentgelt bei der Gesellschaft abgeflossen und dem Arbeitnehmer-Ehegatten zugeflossen ist. Ein Zufluß ist nicht gegeben, wenn der Arbeitslohn auf ein Bankkonto des Gesellschafter-Ehegatten überwiesen wird, selbst wenn dem Arbeitnehmer-Ehegatten ein Verfügungsrecht über das Konto eingeräumt ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1984 II Seite 298 ZAAAA-91910
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