Kein Vorsteuerabzug für eine Anwaltssozietät bei Anschaffung eines Pkw durch einen Gesellschafter
Leitsatz
1. Erwirbt ein Rechtsanwalt, der einer Anwaltssozietät angehört, einen Pkw zu Eigentum, so kann die Anwaltssozietät die dem Rechtsanwalt als Käufer gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer bei sich nicht als abziehbare Vorsteuer i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 behandeln.
2. Werden die Unterhaltungskosten des Pkw zunächst vom Rechtsanwalt getragen und danach in Höhe des betrieblichen Anteils als Sonderbetriebsausgaben bei der Gewinnfeststellung berücksichtigt, kann die hierauf entfallende (und dem Rechtsanwalt gesondert in Rechnung gestellte) Umsatzsteuer ebenfalls nicht von der Anwaltssozietät als abziehbare Vorsteuer i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 behandelt werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1984 II Seite 231 UAAAA-91903
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.