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BFH Urteil v. - IV R 74/80 BStBl 1984 II S. 155

Gesetze: GewStG § 11 Abs. 4EStG § 34c Abs. 4

Ermäßigte Steuermeßzahl für den Gewerbeertrag aus einem im Bau befindlichen Handelsschiff für den internationalen Verkehr

Leitsatz

Die ermäßigte Steuermeßzahl auf den Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 4 GewStG 1974) ist auch auf Einkünfte aus einem in Bau befindlichen Handelsschiff anzuwenden, wenn das Schiff im Jahr seiner Indienststellung die Begünstigungsvoraussetzungen des § 34c Abs. 4 EStG erfüllt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 155
FAAAA-91892

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