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Verfahrensrecht | Unterbrechung der Verjährung (BFH)
Die Verjährung eines Anspruchs kann nur dann nach § 231 AO unterbrochen werden, wenn die Verjährungsfrist bereits in Gang gesetzt worden ist und noch läuft. Daher unterbricht eine Pfändung, die vor Beginn der Verjährung (§ 229 Abs. 1 Satz 1 AO) vorgenommen worden ist, die Verjährung nicht (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Verjährung einer Haftungsschuld auch dann durch eine Sachpfändung unterbrochen werden kann, wenn diese im Rahmen eines Arrestverfahrens bereits vor Fälligkeit der Haftungsschuld vorgenommen worden ist.
Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg ().
Der BFH hat die Revision als begründet angesehen, das FG-Urteil aufgehoben und d...