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Online-Nachricht - Donnerstag, 01.12.2022

Einkommensteuer | Zurechnung des Mehrgewinns aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs (BFH)

Ein Mehrgewinn, der aus der Korrektur nicht betrieblich veranlasster Betriebsausgaben stammt und im laufenden Gesamthandsgewinn enthalten ist, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung abweichend vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, wenn die zugrundeliegenden Aufwendungen ausschließlich einem Mitunternehmer zugutegekommen sind (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist, ob Mehrgewinne, die ein untreuer Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft, die ihre Gewinne nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, unter Vorspiegelung von Betriebsausgaben zu Unrecht entnommen hatte, dem untreuen Gesellschafter allein als Sonderbetriebseinnahmen oder den Gesellschaftern nach Maßgabe des gesellsch...

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