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BFH Urteil v. - I R 7/79 BStBl 1983 II S. 80

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1GewStDV § 1

Zur Frage der Gewerbesteuerpflicht für den Betrieb eines Campingplatzes

Leitsatz

Der Inhaber eines Campingplatzes ist gewerbesteuerpflichtig, wenn er über die Vermietung der einzelnen Plätze für das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen hinaus wesentliche Nebenleistungen erbringt, wie die Zurverfügungstellung sanitärer Anlagen und ihre Reinigung, die Stromversorgung, Instandhaltung, Pflege und Überwachung des Platzes. Das gilt auch, wenn die Benutzer überwiegend sog. Dauercamper sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 80
VAAAA-91878

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