Zur finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft, wenn Organträger eine Personengesellschaft mit beschränkt steuerpflichtigem Gesellschafter
Leitsatz
Ist Organträger eine OHG oder KG und sind ein oder mehrere Gesellschafter beschränkt einkommensteuerpflichtig, so ist die in diesem Falle nach § 7a Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 KStG a.F. (= § 14 Nr. 3 Satz 3 KStG 1977) erforderliche finanzielle Eingliederung ,,im Verhältnis zur Personengesellschaft selbst'' nur dann gegeben, wenn die Anteile an der Organgesellschaft zum Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen) der OHG oder KG gehören oder zumindest wirtschaftliches Eigentum der OHG oder KG gegeben ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1983 II Seite 690 EAAAA-91862
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.