Zur Ermittlung des Veräußerungspreises i. S. von § 16 Abs. 2 EStG
Leitsatz
Wird ein Mitunternehmeranteil entgeltlich veräußert (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG), gehört zum Veräußerungspreis im Sinne von § 16 Abs. 2 EStG des Veräußerers (und zu den Anschaffungskosten des Erwerbers) auch eine Verpflichtung des Erwerbers, den Veräußerer von einer privaten Schuld gegenüber einem Dritten, die auf Zahlung wiederkehrender Bezüge gerichtet ist, freizustellen. Gleiches gilt für die Verpflichtung zur Freistellung von einer dinglichen Last, die ihrem Rechtsinhalt nach einer rein schuldrechtlichen Verpflichtung gleichwertig ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1983 II Seite 595 FAAAA-91853
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