WHG § 72

Kapitel 3: Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Abschnitt 6: Hochwasserschutz

§ 72 Hochwasser [1]

1Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. 2Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.

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TAAAJ-27454

1Anm. d. Red.: § 72 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 95) mit Wirkung v. .