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Mehrwertsteuerliche Fallstricke bei grenzüberschreitenden Projekten im Anlagenbau - Teil 3
Im dritten Teil der kurzen Aufsatzreihe geht es um die mehrwertsteuerlichen Besonderheiten, die ein Unternehmer bei Projekten im Drittland zu berücksichtigen hat.
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I. Rechtsstruktur der Mehrwertbesteuerung im Drittland
Im Gegensatz zum EU-Gemeinschaftsgebiet darf jeder Drittstaat souverän entscheiden, ob und wenn ja, wie die Mehrwertbesteuerung vorgenommen wird.
II. Zollrechtliche Grundlagen
Im Gegensatz zu den Sachverhalten innerhalb der Zollunion der EU hat man sich im Drittland sowohl mit den Modalitäten bei der Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Union zu befassen als auch mit der Einfuhrbesteuerung im jeweiligen Drittland.
III. Aufteilung in Onshore- und Offshore-Leistungen
Zur Vermeidung von mehrwertsteuerlichen Risiken kann der Leistende auf der einen Seite die Lieferung von Material, ggf. auch inklusive Entwicklungsleistungen (Offshore-Anteil), und auf der anderen Seite die Installation, Inbetriebnahme und Supervision vor Ort (Onshore-Anteil) gesondert vertraglich vereinbaren und abrechnen. Auch die Gründung einer Betriebsstätte oder einer lokalen Gesellschaft für den Onshore-Anteil kann steuerliche Vor...