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Einkommensteuer | Dienstbezüge für in Deutschland stationierte US-Soldaten im Inland steuerfrei (FG)
Die aus dem Dienstverhältnis mit den USA stammenden Einnahmen von US-Soldaten, die in Deutschland stationiert sind, unterliegen nicht der inländischen Besteuerung (; Revision anhängig, BFH-Az. I R 47/22).
Sachverhalt: Der Kläger, ein US-amerikanischer Staatsangehöriger, der in Deutschland stationiert und mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, wohnte – spätestens – seit dem Jahr 2009 und auch in den Streitjahren 2010 und 2011 mit seiner Ehefrau in Deutschland. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass der Kläger im Inland einen Wohnsitz habe und nicht nachgewiesen habe, dass er beabsichtige, nach dem Ende seines Dienstes wieder in die USA zurückzukehren. Daher seien die Voraussetzungen des Art. X NATO...