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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 3 K 1372/20

Gesetze: EStG § 1 Abs. 1 Satz 1 ; NATOTrStat Art. I Abs. 1 Buchst. a ; NATOTrStat Art. X Abs. 1 Satz 1 ; NATOTrStat Art. X Abs. 1 Satz 2

Steuerbefreiung von Mitgliedern einer Truppe oder eines zivilen Gefolges nach Art. X Abs. 1 Satz 2 NATOTrStat

Leitsatz

Für die Steuerbefreiung des Art. X Abs. 1 Satz 2 NATOTrStat ist nicht erforderlich, dass die Mitglieder einer Truppe oder eines zivilen Gefolges unter Art. X Abs. 1 Satz 1 NATOTrStat fallen, d.h. sich "nur in dieser Eigenschaft" im Hoheitsgebiet des Aufnahmestaates aufhalten.

Fundstelle(n):
PAAAJ-27357

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