Gewinns aus der Veräußerung eines KG-Anteils, an dem eine atypische Unterbeteiligung besteht
Leitsatz
1) § 7 Satz 2 GewStG erfasst auch Fallgestaltungen, in denen eine natürliche Person über eine PersG und damit mittelbar an
der Mitunternehmerschaft, deren Gewerbeertrag ermittelt wird, beteiligt ist.
2) Ein Unterbeteiligter als mittelbarer Mitunternehmer ist für Zwecke der Anwendung des § 7 Satz 2 GewStG einem unmittelbar
beteiligten Mitunternehmer der Hauptgesellschaft nicht gleichzustellen.
3) Gesellschafter einer atypischen Unterbeteiligungsgesellschaft sind keine mittelbar beteiligten Mitunternehmer i.S. des
§ 7 Satz 2 GewStG.
Fundstelle(n): DStRE 2024 S. 51 Nr. 1 GStB 2023 S. 91 Nr. 3 GStB 2023 S. 91 Nr. 3 XAAAJ-27350
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