Entgelt für einen Schuldbeitritt zu Pensionszusagen von Konzern-Schwestergesellschaften keine vgA
Leitsatz
1) Die Erhöhung eines vorab vereinbarten Entgelts für einen Schuldbeitritt zu Pensionszusagen von Konzern-Schwestergesellschaften
führt nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
2) Die Verteilung des Betriebsausgabenabzugs über einen Zeitraum von 15 Jahren nach § 4f Abs. 2 i.V. mit Abs. 1 Satz 1 EStG
kommt für vor dem erklärte Verpflichtungsübernahmen nicht in Betracht.
3) Für die Anwendung des § 4f Abs. 2 EStG ist der Zeitpunkt der Verpflichtungsübernahme entscheidend, nicht der Zeitpunkt
der Entstehung der Aufwendungen.
Fundstelle(n): BB 2023 S. 747 Nr. 13 DStR 2023 S. 8 Nr. 16 DStRE 2023 S. 652 Nr. 11 QAAAJ-27348
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