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BFH Urteil v. - VI R 172/79 BStBl 1983 II S. 475

Gesetze: EStG 1975 § 10c Abs. 3EStG 1975 § 10 Abs. 2 Nr. 2

Bemessungsgrundlage für die Vorsorgepauschale ist nur der steuerpflichtige Arbeitslohn; steuerfreie Einnahmen, auch die nach einem DBA freigestellten Bezüge, bleiben außer Ansatz

Leitsatz

Bemessungsgrundlage für die Vorsorgepauschale des § 10c Abs. 3 EStG ist nur der steuerpflichtige Arbeitslohn.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 475
CAAAA-91841

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