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BFH Urteil v. - VI R 61/79 BStBl 1983 II S. 466

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1EStG § 12 Nr. 1

Waldarbeiter sind in einem 11 qkm großen Revier nicht an ständig wechselnden Einsatzstellen tätig; daher kein Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen

Leitsatz

Verpflegungsmehraufwendungen wegen der Beschäftigung an wechselnden Einsatzstellen sind nicht als Werbungskosten anzuerkennen, wenn ein Waldarbeiter in einem 11 qkm großen Revier eingesetzt ist und an verschiedenen Hieborten arbeitet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 466
VAAAA-91839

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