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Einkommensteuer | Reisekosten bei betrieblich veranlassten Auslandsreisen ab (BMF)
Das BMF hat die Übersicht über die ab geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht ().
Hinweis:
Die Übersicht über die ab geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze. Die Änderungen gegenüber der Übersicht ab (BStBl I S. 1256) sind mit Fettdruck gekennzeichnet.
Quelle: BMF online (RD)