EnFG § 3
Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Sorgfaltsmaßstab
Die Netzbetreiber müssen bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Gesetz die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns anwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-27170