Aufteilung eines Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude
Leitsatz
1) Bei einer im Kaufvertrag vorgenommenen Kaufpreisaufteilung sind die vereinbarten Anschaffungskosten grundsätzlich auch
der Besteuerung zugrunde zu legen.
2) Vereinbarungen der Vertragsparteien über Einzelpreise für Einzelwirtschaftsgüter binden allerdings nicht, wenn Anhaltspunkte
dafür bestehen, der Kaufpreis sei nur zum Schein bestimmt worden oder die Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs seien
gegeben.
3) Für die Beurteilung, ob die vertraglich vereinbarten Werte steuerlich anzuerkennen sind, sind die Wertverhältnisse
am Tag des Gefahrübergangs maßgeblich.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGMS:2022:0922.8K2748.20E.00
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 1/2023 S. 4 BBK-Kurznachricht Nr. 1/2023 S. 4 DStR-Aktuell 2023 S. 6 Nr. 32 DStRE 2023 S. 1089 Nr. 18 FAAAJ-27116
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