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Einkommensteuer | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (BMF)
Das BMF hat sein Anwendungsschreiben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) überarbeitet ( :001).
In dem Schreiben geht das BMF u.a. detailliert auf die Anspruchsvoraussetzungen des § 24b Absatz 1 EStG ein.
Das Schreiben ersetzt das Anwendungsschreiben vom (BStBl I S. 1432) und ist in Bezug auf die Änderungen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom (BGBl. I S. 1512) und das Jahressteuergesetz 2020 vom (BGBl. I S. 3096) für Veranlagungszeiträume ab 2020, im Übrigen in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)