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NWB Sanieren 11/2022 S. 349

Verfahrensrecht – Aufrechnung im Insolvenzverfahren (BFH)

Leitsatz:

Besteht für einen Vergütungsanspruch, den das Finanzamt für einen Besteuerungszeitraum nach Insolvenzeröffnung erstmals festsetzt, aufgrund der Rechtswidrigkeit dieser Steuerfestsetzung kein materieller Rechtsgrund, wird das Finanzamt diesen Vergütungsanspruch i. S. von § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO erst mit der Festsetzung und damit erst nach der Insolvenzeröffnung zur Masse schuldig.

Sachverhalt:

Streitig ist, ob der aus der anlässlich der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter vorgenommenen Berichtigung der Umsatzsteuer resultierende Erstattungsanspruch mit Umsatzsteuerrückständen aus vorinsolvenzlicher Zeit verrechnet werden durfte.

Aus den Gründen:

Der BFH hat die Revision als begründet angesehen:

In der Sache hat das Finanzgericht gegen § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO verstoßen. Die Vorentscheidung ist deshalb aufzuheben...