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Verfahrensrecht – Aufrechnung im Insolvenzverfahren (BFH)
Leitsatz:
Besteht für einen Vergütungsanspruch, den das Finanzamt für einen Besteuerungszeitraum nach Insolvenzeröffnung erstmals festsetzt, aufgrund der Rechtswidrigkeit dieser Steuerfestsetzung kein materieller Rechtsgrund, wird das Finanzamt diesen Vergütungsanspruch i. S. von § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO erst mit der Festsetzung und damit erst nach der Insolvenzeröffnung zur Masse schuldig.
Sachverhalt:
Streitig ist, ob der aus der anlässlich der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter vorgenommenen Berichtigung der Umsatzsteuer resultierende Erstattungsanspruch mit Umsatzsteuerrückständen aus vorinsolvenzlicher Zeit verrechnet werden durfte.
Aus den Gründen:
Der BFH hat die Revision als begründet angesehen:
In der Sache hat das Finanzgericht gegen § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO verstoßen. Die Vorentscheidung ist deshalb aufzuheben...