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BFH Urteil v. - I R 118/78 BStBl 1983 II S. 247

Gesetze: KStG § 6 Abs. 1 Satz 2GmbHG § 11UmwStG 1969 § 17 Abs. 7

Vereinbarungen zwischen sog. Gründungsgesellschaften und beherrschenden Gesellschaften

Leitsatz

Der Grundsatz, daß Vereinbarungen über Tätigkeitsvergütungen zwischen einer GmbH und ihren beherrschenden Gesellschaftern nur dann der körperschaftsteuerlichen Beurteilung zugrunde gelegt werden können, wenn sie von vornherein klar vereinbart sind, gilt auch für sog. Gründungsgesellschaften, d.h. für Gesellschaften, die zwischen der Gründung der GmbH (Abschluß des Gesellschaftsvertrags) und der Eintragung der GmbH ins Handelsregister bestehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 247
KAAAA-91808

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