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BFH Urteil v. - VIII R 73/79 BStBl 1983 II S. 201

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3

Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG auch dann, wenn nachträglich gezahltes Entgelt als angemessene Gegenleistung für erbrachte Tätigkeit angenommen wird

Leitsatz

Eine Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG liegt auch dann vor, wenn für eine Tätigkeit, die Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann, nachträglich ein Entgelt gezahlt und vom Leistenden als angemessene Gegenleistung für die von ihm erbrachte Tätigkeit angenommen wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 201
MAAAA-91803

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