Antragsteller; Gebühr; junges Verwaltungsvermögen; Lebenssachverhalt; Umwandlung; Verbindliche Auskunft
Rechtsfrage
Gebührenfestsetzung bei einer verbindlichen Auskunft:
Liegt im Rahmen von mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahmen eines Konzerns insgesamt nur ein einheitlicher Sachverhalt i.S. des § 1 Abs. 2 StAuskV vor, sodass gemäß § 89 Abs. 3 Satz 2 AO nur eine Gebühr festzusetzen ist, obwohl sich die Rechtsfragen auf einzelne Übertragungen und unterschiedliche Gesellschaften beziehen?
Gesetze: AO § 89 Abs 2, AO § 89 Abs 3, ErbStG § 13b Abs 10 S 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 18.11.2022):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
JAAAJ-26925