Nachhaltigkeitsberichterstattung
2. Aufl. 2022
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V Angabepflichten gem. Taxonomie-VO
1 Hintergründe
Die sog. „Taxonomie-VO“ stellte die erste Maßnahme und zugleich das Fundament des Aktionsplans der EU-Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums aus dem Jahr 2018 dar (siehe Kap. I.1.2). Nach langen Vorarbeiten wurde sie am im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am in Kraft. Mit ihr wurde ein einheitliches Klassifizierungssystem eingeführt, ab wann (und in welchem Umfang) eine Wirtschaftsaktivität als „nachhaltig“ zu bezeichnen ist. Damit wurde der Kritikpunkt adressiert, dass dieser Nachhaltigkeitsbegriff auslegungsbedürftig ist und nur zu oft auf irreführende Art und Weise verwendet wird. Eine Vielzahl an weiteren EU-Regularien zum Themenbereich der Nachhaltigkeit soll infolgedessen mit dem Verständnis der Taxonomie-VO weiterarbeiten und somit zu einer konsistenten Ausrichtung aller Initiativen in der EU führen. Dieses Streben nach einer Harmonisierung des Nachhaltigkeitsverständnisses – insbesondere bezogen auf Offenlegungsverpflichtungen, die auf Basis unterschiedlicher Rechtsnormen (der EU) zu erfüllen sind – kommt auch in der CSRD zum Ausdruck. Konkret zeigt sich dies bei der angestrebten inhalt...