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BFH Urteil v. - III R 12/80 BStBl 1983 II S. 146

Gesetze: InvZulG 1975 § 4b

Bei Durchführung eines Bauvorhabens auf einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Grundstück ist der für das andere Grundstück gestellte Bauantrag für den Herstellungsbeginn maßgebend

Leitsatz

Gibt der Steuerpflichtige sein ursprüngliches Bauvorhaben auf und errichtet er das vorgesehene Gebäude auf einem anderen Grundstück, so ist grundsätzlich der für dieses Bauvorhaben gestellte Bauantrag der gemäß § 4b Abs. 2 Satz 5 InvZulG 1975 maßgebliche Antrag auf Baugenehmigung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 146
XAAAA-91792

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