Betriebsaufspaltung bei Beteiligung des Ehegatten und der volljährigen Kinder an der Betriebsgesellschaft
Leitsatz
Die personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung sind gegeben, wenn der Inhaber des Besitzunternehmens in der als GmbH und Co. KG ausgestalteten Betriebsgesellschaft zu 98 v.H. Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, Kommanditisten der Betriebsgesellschaft die Ehefrau und die beiden erwachsenen Kinder des Inhabers des Besitzunternehmens sind und im Gesellschaftsvertrag der KG vereinbart ist, daß Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedürfen und daß im Falle der Stimmengleichheit die Stimme der Komplementär-GmbH entscheidet.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1983 II Seite 136 NAAAA-91791
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