Bei Verlagerung eines unselbständigen Betriebsteils in das Ausland wird kein Geschäftswert realisiert; die Entnahme eines vom Geschäftswert zu unterscheidenden immateriellen Wirtschaftsguts bleibt zu prüfen
Leitsatz
Wird hinsichtlich eines Druckerzeugnisses die Verlagstätigkeit in das Ausland verlagert, während die Redaktion im Inland verbleibt, wird kein Geschäftswert in das Ausland verbracht, sofern nicht eine Teilbetriebsverlegung in das Ausland vorliegt; es bleibt aber zu prüfen, ob ein vom Geschäftswert zu unterscheidendes immaterielles Wirtschaftsgut - hier ein Verlagswert - dem inländischen Betrieb entnommen und in die ausländische Betriebstätte überführt worden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1983 II Seite 113 WAAAA-91788
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